Garantie und Gewährleistung
Klärung der Begriffe
Garantie und Gewährleistung sind oft verwechselte Begriffe, die entscheidend für Reklamationen sind. Sie regeln die Ansprüche von Verbraucher gegenüber Händlern und Herstellern.
Gewährleistungspflicht jedes Händlers
Händler sind verpflichtet, mangelfreie Ware zu übergeben. Gewährleistungsrechte gelten für alle gewerblichen Händler in der EU, unabhängig vom Kaufort und auch für reduzierte Artikel, sofern ein Mangel vorliegt.
Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und tritt in Kraft, wenn die Ware Mängel aufweist. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers und darf die gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken.
Wichtig: Gewährleistungsfristen beachten
Seit dem 1. Januar 2022 liegt die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels beim Kauf erst nach zwölf Monaten bei den Kunden. Die allgemeine Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.
Möglichkeiten bei mangelhafter Ware
Bei Mängeln steht zunächst eine Ersatzlieferung oder Reparatur zur Wahl, wobei Händler alle Kosten tragen müssen (Die Entscheidung, ob repariert oder umgetauscht wird, fällt laut § 439 Absatz 1 BGB Du als Käuferin). Nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen besteht das Recht auf Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Schadensersatzansprüche
Verbraucher können Schadensersatz verlangen, wenn ihnen durch mangelhafte Ware finanzielle Schäden entstanden sind und der Händler diese bewusst übergeben hat.
Vorgehensweise zur Geltendmachung Ihrer Rechte
- Bewahren Sie Ihre Rechnung und Bestellnummer auf.
- Bei einem Mangel kontaktieren Sie den Händler schriftlich und fordern Sie eine kostenfreie Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise 14 Tage).
- Nach Fristablauf ohne Erfüllung können Sie eine Vertragswandlung fordern und Zahlungen zurückhalten, bis der Gewährleistungsanspruch erfüllt ist.
Wichtig
Lassen Sie sich nicht vom Händler auf den Hersteller verweisen, da dieser nur bei Garantiefällen zuständig ist. Schadensersatz ist möglich, wenn der Händler fahrlässig handelte und Ihnen ein Schaden entstand.